Die faltbaren Elektromobile der movitale eignen sich ideal für die Reise mit dem Auto, der Bahn, dem Schiff und auch dem Flugzeug. Speziell der movitale ATTO ist aufgrund seiner Kompaktheit und Teilbarkeit der ideale Reisescooter auf Flugreisen. Viele unserer Kunden fragen sich jedoch, wie die Mitnahme der Batterien im Flugzeug geregelt ist und ob hierbei auf Besonderheiten geachtet werden muss. Unser ATTO-Markenbotschafter Jörg Schmidt setzt sich aktiv für die Vereinfachung der Mitnahmebestimmungen von Batterien für Faltscooter ein und erzählt uns in diesem Artikel von seinen Errungenschaften. Bestimmungen zur Batterie-Mitnahme von United AirlinesNach einer New York Reise wollten meine Frau und ich am 3.11. 2019 mit dem ATTO erstmalig über den Atlantik zurück nach Berlin fliegen. Auf diesen Reisescooter waren wir in den USA gestoßen und hatten ihn daher während der letzten Reise in den USA auch gekauft. Er sollte und hat unseren bisher benutzten Rollstuhl ohne Batterieantrieb inzwischen fast vollständig ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt bzw. vor Antritt des Fluges hatte United Airlines auf ihrer Webseite in der Sektion für faltbare Rollstühle und faltbare Scooter erklärt, dass eine Batterie mit maximal 1 x 300 Wattstunden mitgeführt werden darf. Der ATTO hat eine Batterieleistung von 1 x 250 Wattstunden und fällt damit in diese Kategorie. Das Prozedere der Fluggesellschaft sah vor, diese Batterie beim Check-In des ATTO zu entnehmen und durch die Sicherheitskontrolle der TSA (Transport und Security Administration) mit an Bord des Flugzeuges zu nehmen. Die traurige Realität - Konflikt mit der TSAÜblicherweise sieht das Prozedere von United Airlines vor, solche Akkus bei erlaubter Mitnahme an Bord als genehmigt zu “markieren". Leider unterblieb diese Markierung aber am Schalter. Somit wir wurden trotz Vorlage der Hersteller-Zertifikate und Genehmigungen für den Luftverkehr, die beim Erwerb des ATTO mitgeliefert werden, an der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen. Als Begründung wurde angegeben, dass die TSA nur Akkus mit einer Gesamtkapazität von 1 x 100 Wattstunden und nach Genehmigung der Fluggesellschaft durch die Sicherheitskontrollen lässt. Diese Aussage widersprach den Aussagen von United Airlines (UA). Jedoch entsprach sie leider genau den (damals noch falschen) Angaben der TSA auf deren Website What can I bring. Es gelang uns jedoch, in den darauf folgenden 1,5 Stunden, kurz vor Abflug und nach Rücksprache mit 4 unterschiedlichen Abteilungsleitern der United Airlines, die Batterie dann doch mit an Bord nehmen zu dürfen. Start der Bemühungen um Vereinheitlichung der RichtlinienIn Berlin angekommen reichten wir sogleich online Beschwerde bei der TSA ein. Als Antwort erhielten wir eine Reihe von Hinweisen und Weblinks zur Gesetzeslage des DOT (Departments of Transportation) der USA, der eigenen TSA-Website, der Seite der FAA (Oberste US-Flugkontrollbehörde) sowie der PHMSA (eine Untergruppe der FAA, verantwortlich für die Mitnahme gefährlicher Stoffe). Nach Sichtung der weitergeleiteten Informationen wurde uns schnell klar, dass keine der genannten Stellen richtige, vollständige und dem Gesetz entsprechende Informationen benutzt:
Ergebnis der BemühungenIm Ergebnis unserer Bemühungen haben schließlich alle verantwortlichen Stellen (TSA, Airline, FAA) ihre Webseiten gemäß der geltenden Rechtslage des DOT, Department of Transportation, angepasst. Entsprechend ist nun offiziell die Mitnahme von Batterien für faltbare Elektromobile mit einer maximalen Leistung von 2 x 160 Wattstunden oder 1 x 300 Wattstunden auf Flugreisen in die USA uneingeschränkt möglich. Worauf sollten Sie bei der Reiseplanung achten?Planen Sie eine Reise mit dem ATTO oder einem anderen faltbaren Eletromobil mit US-amerikanischen bzw. kanadischen Fluggesellschaften, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
Das Team der movitale dankt Herrn Schmidt für diese wertvolle und wichtige Arbeit. Seine Bemühungen erleichtern nun vielen Nutzern faltbarer Elektromobile das Reisen mit dem Flugzeug. www.movitale.de www.movitale-attosport.de
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AutorJulia Brandt Archiv |
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